Vorschriften und Übernahme der Kosten

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sowie alle anderen gesetzlich verankerten medizinischen Leistungen werden durch die Mutterschaftsrichtlinien geregelt und durch die gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht, sind auch alle weiterführenden medizinischen Untersuchungen und Therapien voll erstattungsfähig. Privat versicherte Frauen können mindestens den in den Mutterschaftsrichtlinien enthaltenen Leistungskatalog in Anspruch nehmen. Viele private Krankenversicherungen haben für Schwangerschaft und Geburt Tarife mit erweiterten Leistungsangeboten im Programm.

Achtung Bei den privaten Krankenversicherung müssen Frauen mit Kinderwunsch einen Tarif wählen. In diesem sind Leistungen für Schwangerschaftsvorsorge und Geburtshilfe explizit aufgeführt und versichert.

Schwanger im Beruf

Arbeitgeber sind verpflichtet, werdende Mütter für sämtliche Vorsorgetermine ohne Verdienstausfall von der Arbeit freizustellen.

Pflichten des Arbeitsgebers

Meldepflicht Die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin muss durch den Arbeitsgeber unverzüglich nach bekanntwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Das Familienministerium bietet eine Übersicht der zuständigen Behörden.

Kostenübernahme Die Schwangere ist nicht verpflichtet ihrem Arbeitsgeber eine Bestätigung über die Schwangerschaft vorzulegen. Verlangt der Arbeitgeber dies jedoch trotzdem und kommt die Schwangere diessr Forderung nach, so muss der Arbeitgeber die Kosten hierfür tragen bzw. erstatten. Der Mutterpass ist ein vertrauliches Dokument der Mutter, der Arbeitsgeber hat kein Recht auf Einsicht in den Mutterpass.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Eine finanzielle Absicherung der Mutter während der Mutterschutzfristen, welche durch den Zeitraum vor und nach der Entbindung definiert ist, findet durch das Mutterschaftsgeld statt. Der Arbeitsgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet dieses Mutterschaftsgeld zu bezuschussen. Dieser Zuschuss wird jedoch über die Umlage U2 von der Krankenkasse geleistet.

Letztendlich liegt es im Ermessen der Schwangeren, welche medizinischen Vorsorgeleistungen Sie für Ihre Schwangerschaft tatsächlich in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hat hierfür keine Regelungen vorgesehen. Trotz dieser Entscheidungsfreiheit wird eine kontinuierliche Überwachung und eine lückenlose Untersuchungsfolge empfohlen.

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