Fazit

In der Schwangerschaft haben werdende Mütter einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsnachsorge. Diese sind durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben.

Alleine die werdende Mutter entscheidet, welche Vorsorgeleistungen sie in Anspruch nehmen will. Fachleute raten jedoch, die Basisvorsorge komplett durchzuführen.

Eine Schwangerschaftsvorsorge besteht aus der Erstuntersuchung, den drei großen Vorsorgeuntersuchungen und 10 – 12 kleinen Vorsorgeuntersuchungen.

Hinzu kommen auf ärztliche Empfehlung und/oder auf Wunsch der Eltern weitere Untersuchungen – beispielsweise Maßnahmen der pränatalen Diagnostik. Finanziert werden sie von den Krankenkassen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür gegeben ist.

Die Vorsorge kann bis auf die Ultraschalluntersuchungen auch durch eine Hebamme durchgeführt werden. Die Schwangere alleine entscheidet wie sie die Untersuchungen aufteilt. 90% der Frauen entscheiden sich für eine kombinierte Vorsorge.

Im Mutterpass werden der Schwangerschaftsverlauf, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen sowie weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen lückenlos dokumentiert.

results matching ""

    No results matching ""