Umfassende Dokumentation Ihrer Schwangerschaft: Der Mutterpass

Nach der ersten Untersuchung beim Frauenarzt erhält die werdende Mutter den sogenannten Mutterpass. Diesen sollte sie nach Möglichkeit immer ab der Frau haben, denn dieser gilt als Notfalldokument, falls die Frau sich im Falle des Falles nicht mehr äußern kann. Ärzte und Hebammen tragen in dieses kleine Heft fortlaufend sämtliche schwangerschaftsrelevanten Informationen ein.

Maßnahmen der pränatalen Diagnostik

Pränatale Maßnahmen gehören nicht zur Standardversorgung der Schwangere. Diese greifen nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

Zu diesen Untersuchungen gehören:

  • Die Nackenfaltenmessung per Ultraschall zwischen der 11.und 14. Schwangerschaftswoche. Auffälligkeiten können ein Hinweis auf einige genetisch bedingte Entwicklungsstörungen sowie Herz- und Skelettfehlbildungen sein.
  • Die Chorionzottenbiopsie findet zwischen der 10. Und 12. Schwangerschaftswoche statt. Durch diese Untersuchung können Stoffwechselstörungen entdeckt werden.
  • Eine Amniozentese kann ab der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Fruchtwasseruntersuchung. Mit dieser können unklare Befunde der Chorionzottenbiopsie abgeklärt werden. Jedoch birgt diese Untersuchung auch Gefahren für das ungeborene Kind.
  • Das Ersttrimester-Screening kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung wird durch einen Bluttest die Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Störungen bestimmt.
  • Die Ergebnisse des Ersttrimester-Screenings sind keine gesicherte Diagnose, sondern liefern lediglich eine Risikoprognose.

Der Inhalt Ihres Mutterpasses

Basisinformationen

Auf Seite 1- 3 stehen die allgemeinen Basisinformationen und grundlegende Daten der Schwangeren sowie die Kontaktdaten von Arzt und Hebamme und die Blutergebnisse.

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