Lebensmittelzusatzstoffe

Bestimmt haben auch Sie schon mal das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels betrachtet und dort viele Stoffe gefunden, die als Lebensmittelzusatzstoffe bezeichnet sind bzw. zu denen gerechnet werden. Es gibt bekanntlich solche Verbraucher, die diese Stoffe und deren Gebrauch oft ablehnen, meist deswegen weil sie es nicht wissen, wozu diese Stoffe auch verwendet werden. Schlud daran ist teilweise auch das Kennzeichnungsrecht, nach dem es erlaubt ist die Lebensmittelzusatzstoffe auch durch verschiedene Klassen und Nummern darzustellen, etwa durch Bezeichnungen mit einer E-Nummer, "Säureregulator" u.s.w. Tatsache ist, dass diese kein einziger, durchschnittlicher Verbraucher auswendig kennt. Dieser Text wird Ihnen die wichtigste Informationen dazu geben, aus welcher Sicht Sie die verschiedenen Klassen der Zusatzstoffe betrachten können.

Nahrungsmittelherstellern ist durch das Lebensmittelrecht die Hinzufügung von bestimmten Zusatzstoffen zu ihren verpackten Produkte erlaubt, vorausgesetzt dass sie die geeigneten bzw. notwendigen Höchstmengen streng beachten. Als meist verwendete Lebensmittelzusatzstoffe gelten somit Füll- und Farbstoffe, künstliche Süßstoffe, Konservierungsstoffe und Vitamine. So sind diese Zusatzstoffe bei verpackten Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben und sind in der Zutatenliste zu finden. Ihnen ist unter anderem eine gesetzlich bestimmte EG-Nummer zugeordnet – soll heißen dass dieses Lebensmittelzusatzstoff auch essbar ist. Dies sind also Substanzen, die auch bestimmte technologische und gesundheitliche Funktionen erfüllen, so dass sie den Lebensmitteln mit Absicht zugesetzt werden. Diese sind also im Stande, bestimmte Lebensmittel zu konservieren, zu süßen oder zu färben, und zum Zwecke der Kennzeichnung sind den Lebensmittelzusatzstoffen jeweils individuelle E-Nummer zugeordnet.

Lebensmittelzusatzstoffe dienen zum Besipiel als Antioxidationsmittel – so dass Dank ihnen das Verderben der Lebensmittel vorgebeugt wird – als Stabilisatoren, Geschmacksverstärker, Verdickungsmittel u.s.w. In Europa müssen sie in der Produktkennzeichnung bzw. Etikett wegen ihrer Identifizierung angegeben werden, und zwar nicht nur ihre E-Nummer (beispielsweise E415) sondern auch ihre Funktion als Zusatzstoff im jeweiligen Lebensmittel (zum Beispiel Konservieungsmittel, Farbe u.s.w.).

Selbstverständlich dürfen auch nur zugelassene Zusatzstoffe verwendet werden, und die Zulassung wird für die Zusatzstoffe nur dann erteilt, wenn auch einige Bedingungen erfüllt sind. So muss zum Beispiel der jeweilige Lebensmittelzusatzstoff auch technologisch notwendig sein, so dass seine Anwendung auch einen Sinn bzw. Funktion hat und erfüllt. Des Weiteren muss jeder Zusatzstoff gesundheitlich unbedenklich sein. Dies ist allgemein gemeint, denn einige Zusatzstoffe können zwar schon Allergien bei Menschen auslösen. Dies ist aber eine individuelle Sache und hängt meist von der eigentlichen Funktion, die auch ein herkömliches, natürliches Stoff auslösen kann – ist also nicht direkt mit dem Zusatzstoff sondern mit seiner “Urfunktion” verbunden. Zuletzt ist es auch vorausgesetzt, dass der Verbraucher durch die eventuelle, falsche Verwendung bzw. Einsetzung der Lebensmittelzusatzstoffe nicht getäuscht werden darf.

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