Sekt & Champagner
Zwischen Sekt und Champagner gibt es wesentliche Unterschiede, obwohl es sich natürlich in beiden Fällen um Schaumwein handelt - allerdings mit unterschiedlichen Qualitätsstufen. Dabei handelt es sich gerade beim Champagner um einen Schaumwein, der direkt im französischen Weinanbaugebiet Champagne hergestellt bzw. gekeltert wird. Das Keltern selbst unterliegt dabei höchsten Qualitätsstandards und festen Regeln, die nicht geändert werden können. Alle anderen Schaumweine müssen also als solche bezeichnet werden und dürfen sich allenfalls noch „Sekt“ nennen. Als Champagner dürfen sie sich aber keinesfalls bezeichnen. Das gilt auch dann, wenn die Qualität an den Champagner heranreichen sollte. Der reine Champagner gilt nach wie vor als das edelste und festlichste Weingetränk und ist somit besonderen Anlässen vorbehalten. Zudem besitzt er ein sehr hohes Preisniveau. Wie bereits angedeutet, ist der Name „Champagner“ eine Marke, die entsprechend geschützt ist. Jeder andere Schaumwein wird daher als Schaumwein oder aber als Sekt bezeichnet. Dies ist nicht nur im deutschsprachigen Raum sondern weltweit so. Dabei gibt es allerdings noch verschiedene Bezeichnungen für Schaumweine, die in Flaschengärung hergestellt werden. Dabei variiert der Name häufig mit dem Herkunftsland des Produktes, so das die entsprechenden Schaumweine in Deutschland den Namen Winzersekt tragen. In Luxemburg wird diese Art des Schaumweins als Vin Mousseux oder als Crémant bezeichnet. In Spanien trägt er dagegen den Namen Cava und in Italien Spumante. In Österreich ist die Bezeichnung Hauersekt gebräuchlich. Wichtig ist dabei immer, das die betreffenden Grundweine aus ein und demselben Winzerbetrieb hervorgehen bzw. von der gleichen Erzeugergemeinschaft produziert werden. Champagner besitzt im Gegensatz zum Sekt den sicherlich höchsten Preis, wobei der Verbraucher neben der internationalen Vermarktung auch den Namen des Herstellers und die Kosten der Herstellung indirekt mit trägt. Immerhin ist die Herstellung des Champagners mit zahlreichen Hindernissen verbunden, die in jeder Herstellungsstufe sehr teuer sind. So gibt es nicht nur eine reglementierte Vorschrift zur Dichte der Pflanzen beim Anbau sondern auch explizit abgegrenzte Anbaugebiete. Darüber hinaus unterliegt der Anbau einer sogenannten Ertragsbeschränkung, wobei die verwendeten Trauben bzw. Weinbeeren zwingend per Hand verlesen werden müssen. Die Pressung hat in sehr schonenden Verfahren und per sofort zu erfolgen. Darüber hinaus ist die Mindestlagerzeit der verwendeten Hefe festgeschrieben und eine Flaschengärung obligatorisch. Das Transvasierverfahren ist strengstens verboten und würde bei einer entdeckten Anwendung auch hart bestraft werden. Wie bereits erwähnt, ist das spezielle Weinanbaugebiet für den Champagner bzw. die zu verwendenden Reben weltweit einmalig und wurde bereits am 22. Juli 1927 festgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Areal von einer geografischen Fläche von etwa 33.500 Hektar, auf dem also die betreffenden Rebstöcke angepflanzt werden dürfen und das durch seinen Boden und die klimatischen Bedingungen in wesentlichem Umfang an der Qualität des Champagners beteiligt ist. In den letzten Jahren ist allerdings eine gewisse Ausweitung beschlossen worden, denn die Nachfrage nach Champagner ist trotz seines teilweise enormen Preises nach wie vor gegeben. Durch die flächenmäßige Ausdehnung von etwa 150 km ist die Qualität des jeweiligen Champagners aber nicht überall gleich. Unterschiede zwischen den Produkten der jeweiligen Winzer können also auch innerhalb eines einzigen Jahrgangs durchaus immer vorhanden sein.