Likörweine

Der Begriff Likörwein kennzeichnet eine relative große Gruppe von Weinen, die als eigene Weinfamilie betrachtet werden kann. Dabei zählt man zu den Likörweinen den Madeira, den Sherry, den Portwein, den Marsala sowie den Commandaria. Des Weiteren gehören auch der Málaga, der Vin Doux Naturel, der Moscatel de Setúbel und der Mavrodaphne zu den Likörweinen. Alle diese Weinsorten besitzen eine wichtige Gemeinsamkeit: Ihr oft noch nicht vollendeter Gärungsprozess wird durch die Beimischung eines relativ hochprozentigen Alkohols beendet. Somit ist der Likörwein - wenn man dies so verdeutlichen möchte - eine Mischung aus Wein und hochprozentigem Alkohol, der auch durchaus den Likören genauso zugeordnet werden könnte wie den Weinen. Die Erfindung dieses Prozesses geht dabei eher auf eine Notwendigkeit der Produkterhaltung als auf ein kulinarisches Erlebnis zurück, denn gerade in den wärmeren Regionen des Weinanbaus stabilisierte man Wein mit hochprozentigem Alkohol. Nur so war es gewährleistet, das der Wein während des Transportes von seinem Hersteller zum Käufer bzw. erst einmal zum Verkäufer nicht durch eine erneute und dabei unerwünschte Gärung auf Grund der hohen Temperaturen verderben konnte. Erst in späteren Zeiten wurde dieses Aufspritzen des Weines mit hochprozentigem Alkohol genutzt, um einen neuen Wein bzw. eine bestimmte Weinsorte in Form der Likörweine zu produzieren. Heute wäre dieser Vorgang zum Erhalt des Produktes nicht mehr nötig, sondern dient ausschließlich der Veredelung. Beim Sherry dient dieses Aufspritzen zum Beispiel dem Bewahren des besonderen Stiles dieses Weines, denn durch das Hinzufügen von Alkohol während des Prozesses der Gärung wird hier der betreffende Zustand des Weines in Hinsicht auf sein Alter und auf seinen Verschnitt stabilisiert und kann dann nicht mehr verändert werden. Dieser Vorgang wird auch als Solera-System bezeichnet. Allerdings kann dieser Vorgang natürlich auch bei anderen Likörweinen angewendet werden bzw. wird auch dort angewendet, so dass man diese Weinsorten durchaus auch als sogenannte verstärkte Weine bezeichnet und handelt. Vor allem im Weinhandel und in der Gastronomie wird der Begriff „verstärkte Weine“ für diese Weingruppe der aufgespritzten Weine mit unterbrochener Gärung häufig verwendet und bezeichnet nichts anderes als den Likörwein. Eine weitere Bezeichnung, die häufig anzutreffen ist, und ebenfalls die Likörweine zusammenfasst, ist der Begriff „Südweine“. Ihnen ist neben den bereits erwähnten Eigenschaften aber auch die Tatsache zu eigen, das sie oftmals eine relativ hohe Restsüße besitzen und entsprechend alkoholstark sind. Darüber hinaus gibt es aber auch einige wenige Likörweine, die einen trocken ausgebauten Charakter besitzen. Hier hat man es allerdings häufig mit irreführenden Begriffsdefinitionen zu tun, die auf frühere und falsche Übersetzungen der südlichen Sprachen ins Deutsche zurückzuführen sind. Beispielsweise rechnet man auch den nicht aufgespritzten italienischen Wein Vin Santo zu den Likörweinen, obwohl dieser nur einen Alkoholgehalt von 16 Prozent besitzt und kein wirklicher Likörwein ist. Die Begriffe Likörwein und Dessertwein sind ohnehin eher verwaschen und unterliegen keiner einheitlichen Definition. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung ein vorhandener Alkoholgehalt von mindestens 4 Prozent, der vor einer Unterbrechung der Gärung vorhanden sein muss. Nur dann darf das Produkt als Likörwein bezeichnet werden. Alle anderen Aspekte können regionaltypisch gehandhabt werden und sind dann ein wesentlicher Bestandteil des betreffenden Weines.

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