Perlwein
Beim Perlwein handelt es sich um einen halbschäumenden Wein, der mindestens einen Alkoholgehalt von 8,5 Prozent aufweisen muss. Dabei besitzt er weiterhin bei etwa 20 Grad Celsius Umgebungstemperatur einen Kohlensäuredruck von 1 bis maximal 2,5 bar. Würde der Perlwein einen höheren Kohlensäuredruck aufweisen, so wäre der Übergang zum Schaumwein erfolgt. Dies ist bereits ab 3 bar der Fall. Auch der Perlwein besitzt - wie übrigens der Schaumwein ebenfalls - in verschiedenen Ländern unterschiedliche Bezeichnungen. So wird er in Frankreich als vin pétillant bezeichnet. In Italien trägt er den Namen vino frizzante und in der Schweiz wird er Sternliwein genannt. Die im Perlwein vorhandene Kohlensäure ist aber nicht das Ergebnis von Gärungsprozessen, sondern wird als exogene Kohlensäure zugesetzt. Dies erfolgt durch diverse Imprägnierverfahren. Hin und wieder kann sich der Kohlensäureanteil durch die erste oder auch zweite Gärung erhöhen. Hier gilt es für den Winzer darauf zu achten, das der zulässige Kohlensäuredruck nicht überschritten wird und das Produkt in den Bereich der Schaumweine übergeht. Es sei denn, dies wäre erwünscht. Interessant ist, das man von einer sogenannten endogenen Kohlensäure spricht, wenn diese durch Vergärung von Trauben oder Traubenmost zum Wein bzw. Grundwein entsteht und dem eigentlichen Produkt zu einem spätere Zeitpunkt wieder zugesetzt wird. Dabei muss sie also nicht in dem jeweiligen Gebinde entstanden sein, sondern kann auch einen Ursprung in einem anderen Gebinde aufweisen. In diesem Zusammenhang unterscheidet man in Deutschland – und an sich im gesamten deutschsprachigen Raum - zwischen Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, einem Perlwein, einem Perlwein mit einer geografischen Angabe und einem sogenannten Qualitätsperlwein, der dann wiederum bestimmten Anbaugebieten entstammt und explizit an diese gebunden ist. Bei der Unterscheidung der verschiedenen Perlweine ist also der Anteil an Kohlensäure und deren Zusatz bzw. die Art des Zusatzes von besonderer Bedeutung. Wichtig ist hier also, ob es sich um eine exogene Kohlensäure oder um eine endogene Kohlensäure handelt. Auch der Status des Ausgangsproduktes in weinrechtlicher Hinsicht ist hier mitunter von erhebliche Bedeutung. Dabei unterscheidet man ebenfalls zwischen einem Tafelwein, einem Qualitätswein und einem sogenannten Qualitätswein b. A. Wichtig zu wissen ist aber auch, das der Perlwein in Deutschland der Schaumweinsteuer unterliegt obwohl er kein richtiger Schaumwein ist. Diese Steuer macht einen nicht unbeachtlichen Teil des Preises aus. Doch auch diverse Regeln sind - vor allem von den herstellenden Betrieben - in dieser Hinsicht zu beachten. So darf der Perlwein in Hinsicht auf seine Ausstattung grundsätzlich nicht mit einem Sekt zu verwechseln sein. Auch die Art des Verschlusse, also die Verwendung eines Schaumweinstopfen und eines Bügels, sowie der oben in anderer Hinsicht erwähnt Kohlensäuredruck spielen hier wieder eine große Rolle. Grundsätzlich ist Perlwein in seiner Tradition und Verwendung aber weniger beständig als Champagner oder regulärer Wein. Nachdem er in den 50er und 60er Jahren eine wahre Glanzzeit erlebt hatte, kam der Perlwein nahezu aus der Mode und erlebte dann in den 90er Jahren ein regelrechtes Comeback. Wichtig sind hier vor allem die italienischen Perlweine, die dieses Comeback auslösten. Deshalb werden auch durch deutsche Winzergesellschaften zunehmend wieder größere Mengen an Perlwein produziert. Gehandelt werden diese regelmäßig als sogenannter „Secco“.